Bleaching: wann besser nicht? Zahnschäden und ein erkrankter Zahnhalteapparat sind Kontraindikationen für ein Bleaching. Dazu zählen: Karies, Risse im Schmelz, Zahnfleischentzündungen, freiliegende Zahnhälse sowie bestimmte Allergien. Please Share This Diesen Inhalt teilen Öffnet in einem neuen Fenster Öffnet in einem neuen Fenster Öffnet in einem neuen Fenster Öffnet in einem neuen Fenster Öffnet in einem neuen Fenster Öffnet in einem neuen Fenster Öffnet in einem neuen Fenster Öffnet in einem neuen Fenster Öffnet in einem neuen Fenster Öffnet in einem neuen Fenster Öffnet in einem neuen Fenster Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechenKommentierenGib deinen Namen oder Benutzernamen zum Kommentieren ein Gib deine E-Mail-Adresse zum Kommentieren ein Gib deine Website-URL ein (optional) Meinen Namen, meine E-Mail-Adresse und meine Website in diesem Browser für die nächste Kommentierung speichern.